Annegrets Themen
Bastians Themen
Kontakt
Annegret & Bastian Harendt
Closewitzer Str. 27
07743 Jena
Tel.: 03641 639715
Radio und Fernsehen haben eine große Bedeutung für die Meinungsbildung in Deutschland. Deshalb ist die demokratische Entwicklung, deren Grundlage die freie Meinungsbildung der Bürger ist, von diesen Medien in hohem Grade abhängig.
Doch aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist die Zahl der Anbieter in Radio und Fernsehen sehr begrenzt, was dort unmittelbar auch die Anzahl der meinungsbildenden Akteure beschränkt. Daher wäre eine freie Meinungsbildung über diese Medien von selbst nicht möglich, wodurch folglich auch die demokratische Entwicklung in unserem Land gefährdet wäre. Verstärkt wird dies durch die große Suggestivkraft insbesondere des Fernsehens, das im Vergleich zu anderen Medien eine weit größere Wirkung auf die Gesellschaft ermöglicht.
Aus diesem Grund wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk eingeführt. Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die sogenannte »Grundversorgung«.
In der dualen Ordnung des Rundfunks […] ist die unerläßliche »Grundversorgung« Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten, deren terrestrische Programme nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen und die zu einem inhaltlich umfassenden Programmangebot in der Lage sind. Die damit gestellte Aufgabe umfaßt die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. (BVerfGE 73, 118)
Um einen politisch und wirtschaftlich unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten, wird dieser über Rundfunkgebühren finanziert. Über die Rundfunkgebühren muss sich jeder Rundfunkteilnehmer an der finanziellen Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.
Wenn es um die Bedeutung für Information und Meinungsbildung geht, befindet sich das vergleichsweise junge Medium »Internet« mittlerweile mindestens auf Augenhöhe mit dem Medium »Rundfunk«. Auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzen das Internet heutzutage ganz selbstverständlich, um begleitend zum eigenen Programm weiterführende Informationen anzubieten.
Aber zusätzlich hat sich das Internet für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittlerweile vom programmbegleitenden Medium zur »dritten Säule« neben Radio und Fernsehen entwickelt.
Das Internet […] wird von immer mehr Menschen genutzt, hier müssen ARD und ZDF […] präsent sein, um ihren von der Verfassung vorgegebenen Auftrag erfüllen zu können. (Fritz Raff, Vorsitzender der ARD, in einer Pressemeldung der ARD)
Längst ist bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht mehr von ihrem Auftrag für das Medium »Rundfunk« die Rede. Für sie scheint der Begriff der »Grundversorgung« weit über das Medium »Rundfunk« hinauszugehen.
Folgerichtig wurde der öffentlich-rechtliche Funktionsauftrag ausdrücklich ins Internet verlängert. Indem das Internet die Funktion der öffentlichen Meinungsbildung aber nicht nur mitträgt, sondern zugleich auch gefährdet, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute sogar unverzichtbarer denn je: Gegenüber neuen Monopolisierungstendenzen bleibt sein Beitrag zur allgemeinen wie individuellen Meinungsbildung grundlegend und ist somit auch auf die neuen Präsentations- und Verbreitungsformen zu übertragen. (Markus Schächter, Intendant des ZDF, im ZDF Jahrbuch 2007)
Doch das Internet ist weit mehr als nur ein weiterer Weg, über den Rundfunkprogramme versendet werden können – es ist ein eigenes Medium. Vor allem zeichnet sich das Internet dadurch aus, dass die technischen und wirtschaftlichen Hürden für das Anbieten von Inhalten – anders als beim Rundfunk – sehr gering sind. Dadurch kann jeder Nutzer im Internet selbst auch zum Anbieter von Informationen werden.
Die Voraussetzungen, die im Medium »Rundfunk« zur Einführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geführt haben, sind dadurch aber im Medium »Internet« gar nicht mehr gegeben. Wer also – wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – von einem »von der Verfassung vorgegebenen Auftrag« für das Internet spricht, sieht dabei über die Intention des ursprünglichen Auftrags und die Eigenschaften des Internets hinweg.
Jedes Engagement des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet würde jedoch über Rundfunkgebühren und damit vom Gebührenzahler finanziert. Da aber das Internet nicht zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört, wäre es nicht zu rechtfertigen, wenn alle Gebührenzahler zwangsweise ein öffentlich-rechtliches Engagement im Internet finanzieren müssten.
Im Angesicht von zahlreichen, kommerziellen Angeboten im Internet sehen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten offenbar in der Pflicht, als Gegenpol eigene Inhalte im Internet anzubieten.
Das Internet gehört allen und nicht nur denen, die dort Milliardenbeträge umsetzen wollen. Gerade hier braucht die Gesellschaft auch Angebote, die nicht nur von Gewinninteressen bestimmt sind. (Fritz Raff, Vorsitzender der ARD, in einer Pressemeldung der ARD)
Wir, die öffentlich-rechtlichen Sender und die Verleger, können das Feld nicht Google und Microsoft überlassen. Wenn wir das tun, ist das Internet für Qualitätsjournalismus verloren. (Peter Boudgoust, Intendant des SWR, in der Stuttgarter Zeitung)
Die öffentlich-rechtlichen Sender sind anscheinend der Ansicht, das Internet werde nur von kommerziellen Angeboten beherrscht, die aufgrund ihrer Gewinnorientierung kein Garant für Qualität seien. Dabei hat der Zeitungsmarkt, der dem Internet durchaus ähnlich ist, bewiesen, dass sich trotz oder gerade wegen der Profitorientierung auch qualitativ hochwertige Inhalte etablieren können. Außerdem zeigen gerade die großen Zeitungen mit ihren Internetangeboten, dass öffentlich-rechtliche Inhalte im Internet überflüssig, ja sogar hinderlich sind, da sie in Konkurrenz zu den Angeboten der Zeitungen stehen und so eine freie Entwicklung der Presse im Internet behindern.
Zudem verkennt die Meinung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks, dass ein großer Teil der Inhalte im Internet nicht von kommerziellen Interessen geleitet ist – bestes Beispiel ist Wikipedia. Doch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind scheinbar der Ansicht, nur sie selbst seien frei von äußeren Einflüssen und ein Garant für Qualität.
Da besonders jüngere Menschen mittlerweile zunehmend das Internet statt des Fernsehens nutzen, sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Auffassung, sie müssten ihre Inhalte auch im Internet anbieten, um ihr entschwundenes Publikum dort wieder erreichen zu können.
Wenn sich vor allem jüngere Menschen heute verstärkt über Internet informieren […], dann müssen wir sie mit unseren Informationsangeboten auf diesen Wegen erreichen können. (Fritz Raff, Intendant des SR in einer Pressemeldung des SR)
Der Standpunkt der öffentlich-rechtlichen Sender könnte zu der Annahme führen, insbesondere jüngere Menschen seien nicht mehr über Radio und Fernsehen mit öffentlich-rechtlichen Inhalten zu erreichen. Doch jüngere Menschen können natürlich – wie alle anderen auch – öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme empfangen.
Dass sich mittlerweile speziell jüngere Menschen vermehrt aus dem Internet und nicht mehr aus Radio und Fernsehen informieren, bedeutet nicht, dass diese Menschen keinen Rundfunk empfangen können. Es bedeutet, dass sich diese Menschen aus freiem Willen dazu entschieden haben, ein anderes Medium – das Internet und nicht den Rundfunk – zu nutzen.
Ein verändertes Mediennutzungsverhalten kann für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kein Grund sein, seine Inhalte auch im Internet anzubieten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet schließlich auch keine eigene Zeitung an, nur weil viele Menschen Zeitungen als Informationsquelle nutzen.
Wenn man beobachtet, mit welcher Beharrlichkeit der öffentlich-rechtliche Rundfunk versucht, seinen Machtbereich in das Internet auszuweiten, bekommt man unweigerlich den Eindruck, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Internet vor allem zum Selbstzweck als neuen Verbreitungsweg für seine Inhalte nutzen möchte. Denn sollte es sich in Zukunft bewahrheiten, dass Radio und Fernsehen in ihrer Bedeutung vom Internet abgelöst werden, so würde auch die Frage nach der grundsätzlichen Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks aktueller denn je werden.
Allerdings ist eine Verdrängung des Rundfunks durch das Internet alles andere als sicher. Doch so oder so steht fest, dass es keine Rechtfertigung für ein aus Rundfunkgebühren finanziertes öffentlich-rechtliches Internetangebot gibt.